AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HEIFO Kältetechnik GmbH
Stand: 01.11.2023
I. Allgemeines
1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge mit uns einschließlich Beratungen und Zusatzleistungen.
2.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden von uns nicht anerkannt. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt in keinem Falle als Zustimmung, insbesondere stellt das Erbringen der Vertragsleistungen kein stillschweigendes Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
3.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
4.
Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform bzw. können per E-mail bestätigt werden.Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Abweichungen von den und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur Wirksamkeit, wenn sie von der Lieferantin schriftlich bestätigt werden.
5.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
6.
Melden wir Aufträge zur Kreditversicherung an und sollte der Auftrag vom Versicherer nicht angenommen werden, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde irgendwelche Rechte geltend machen kann. Dieses Recht haben wir auch dann, wenn nach Vertragsabschluss festgestellt wird, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Unser Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde Vorkasse leistet.
7.
Das Alleineigentum sowie Urheber- und Verwertungsrecht an Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Dritten, ausgenommen Behörden, dürfen diese Unterlagen nicht - auch nicht auszugsweise - zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt über die vertragliche Laufzeit hinaus. Auf Verlangen sind uns sämtliche Unterlagen, soweit sie nicht berechtigterweise benötigt werden, zurückzugeben. Statische Berechnungen werden nur auf Verlangen des Kunden und nur gegen besondere Vergütung abgegeben.
8.
Soweit in diesen AGB von "Kaufleuten" gesprochen wird, sind darunter im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen:
a) Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handeln (Unternehmer)
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und
c) öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
II. Lieferung und Abladen
9.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab unserem Betrieb frei verladen.
9.1
Ist die Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Kunden. Bei Anlieferung der Ware hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Entladestelle betriebs- und aufnahmefähig ist und eine dazu bevollmächtigte Person – erforderlichenfalls auch Entladepersonal – an der Entladestelle zur Entgegennahme der Lieferpapiere, zur Angabe des Lagerplatzes, zur Unterzeichnung des Lieferscheins und zur Entladung anwesend ist.
9.2
Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu geschehen. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Die Anlieferung schließt eine Entladezeit von höchstens einer Stunde ein. Wartezeiten oder längere Entladezeiten, die von HEIFO nicht zu vertreten sind, sind nach dem Stundensatz besonders zu vergüten, der sich aus der Preisliste oder dem anzuwendenden Transporttarif ergibt.
9.3
Ist das Abladen bei vertragsgemäßer Anlieferung aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht möglich, so hat der Kunde unverzüglich zu bestimmen, was mit der Lieferung geschehen soll.
9.4
Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, bestimmen wir die Art der Versendung, insbesondere auch die Art des Lieferfahrzeuges.
10.
Zu Teillieferungen ist HEIFO berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn HEIFO erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
11.
Bei Selbstabholung trägt der Kunde die Verantwortung für die Auswahl des Transportmittels, die ordnungsgemäße und vorschriftsmäßige Beladung sowie die beförderungssichere Befestigung der Ladung. Bei Beauftragung eines Frachtführers oder Spediteurs ist es Sache des Kunden, den Frachtführer oder Spediteur entsprechend zu verpflichten. Der Kunde ist bei Abholung im Verhältnis zu HEIFO für die Ladungssicherheit allein verantwortlich und hat diese von jeglicher Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt auch, soweit ein Mitarbeiter von HEIFO bei der Verladung als Hilfsperson tätig wird.
12.
Wegen bei der Anlieferung offensichtlicher Schäden (auch Transportschäden) stehen dem Kunden Ansprüche gegen uns nur dann zu, wenn die Schäden auf dem Empfangsschein unter genauer Positionsangaben, Stückzahl und Abmessungen aufgeführt sind.
III. Liefertermin und Lieferfristen, Verzug
13a.
Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen setzt die Klärung aller technischen Einzelheiten sowie das Beibringen etwa erforderlicher Genehmigungen, Unterlagen usw. voraus.
13b.
Sind Liefertermine oder –fristen von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt, so gelten sie nur als annähernd vereinbart mit der Folge, dass wir bei einer Überschreitung nicht automatisch, sondern nur durch Mahnung des Kunden mit angemessener Fristsetzung in Verzug geraten.
13c.
Von uns schriftlich bestätigte Lieferzeiten gelten zuzüglich einer Stunde Karenzzeit.
13d.
Im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern erfolgt die Lieferung vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung.
14a.
Keine der Vertragsparteien hat dafür einzustehen, dass sie infolge höherer Gewalt oder sonstiger außerhalb der Kontrolle der Vertragspartei liegender Ereignisse an der Vertragserfüllung gehindert ist. Wir werden den Kunden über die in Satz 1 genannten Umstände unverzüglich informieren.
14b.
„Höhere Gewalt" bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist: [a] dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und [b] dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und [c] dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
14c.
Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei folgenden Ereignissen, die eine Partei betreffen, vermutet, dass sie die Bedingungen (a) und (b) nach Ziffer 14b. dieser AGB erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, umfassende militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder an sich gerissene Macht, Aufstand, terroristische Handlungen, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlung, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
14d.
Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche in Zusammenhang mit der aktuellen Corona Pandemie stehenden Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Leistungen, wie insbesondere behördlich angeordnete Maßnahmen oder Lieferschwierigkeiten und/ oder Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel darstellen.
14e.
Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten unserer Vorlieferanten sowie auch die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Dritte, gelten nur dann als Fall höherer Gewalt, wenn der Vorlieferant / Dritte seinerseits durch höhere Gewalt an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
14f.
Wird eine Verlängerung für den Kunden unzumutbar und sind in diesem Zusammenhang Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm ein Rücktrittsrecht zu, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Wird die Lieferung durch die in Ziffern 14a.-14e. genannten Umstände unmöglich, so können wir vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären.
15.
Im Falle des Lieferverzuges hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ein Verzugschaden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ersetzt, bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur sofern eine wesentliche Vertragspflicht (d.h. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) betroffen ist oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Gegenüber Kaufleuten im Sinne von Ziff. 8 beschränkt sich der Ersatz des Verzugschadens außerdem für jede vollendete Arbeitswoche der Verspätung auf 0,5 % und insgesamt auf maximal 5 % des Wertes der betroffenen (Teil)-lieferung. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Wir haften ferner dann nicht, wenn die Lieferzeitverzögerung auf Umständen beruht, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht beeinflussen oder vorhersehen können (z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, objektiver Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Stau, technische Defekte, Verkehrsunfälle, unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, usw.). Für den Fall, dass Dritte als Verursacher der Lieferzeitverzögerung in Anspruch genommen werden können, treten wir schon jetzt etwaige Ansprüche gegen diese Dritten an den Kunden ab.
16.
Nimmt der Kunde die ihm übersandten oder angebotenen Liefergegenstände bzw. Planungsunterlagen nicht an, so können wir nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz in Höhe von mindestens 15% des Nettopreises verlangen, soweit der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Uns bleibt ebenso vorbehalten einen höheren Schaden geltend zu machen, soweit wir einen solchen nachweisen können.
IV. Gefahrtragung
17.
Bei Versendung auf Verlangen des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung mit Abschluss der Verladearbeiten oder Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
Bei Lieferung frei Anlieferungsort geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Abladestelle zu fahren.
Erfolgt der Transport durch einen Spediteur/Frachtführer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit Übergabe an den Transporteur über.
Im Falle der Abholung der Ware durch den Kunden geht die Gefahr auf ihn ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Bereitstellung über.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abholung aus Gründen, die die Fa. HEIFO nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung, spätestens ab Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
18a.
Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Erfolgt die Lieferung nach Listenpreisen, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Im Übrigen wird der Inhalt der von uns für die vereinbarten Preise zu erbringenden Leistungen durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten näher bestimmt. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk.
18b.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt abweichend von Ziff. 18a. folgendes:
- Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Etwaige weiter anfallende Steuern und Zölle (insbesondere Einfuhr- und Ausfuhrsteuern) sind vom Kunden zu zahlen. Gegebenenfalls hat sich der Kunde hierüber zuvor selbst zu informieren oder Kontakt aufzunehmen.
- Zuzüglich zum Kaufpreis werden Liefer- und Versandkosten berechnet, deren Höhe unter Liefer- und Versandkosten eingesehen werden können.
19.
Ladehölzer, Paletten, Transportanker und sonstige Verladematerialien werden berechnet. Sie werden dem Kunden wieder gutgeschrieben, soweit er sie innerhalb von 4 Wochen unbeschädigt und frachtfrei an uns zurückgibt.
20.
Bei Änderungen der dem Vertragsschluss zugrunde liegenden Verhältnisse haben wir Anspruch auf angemessenen Ausgleich der Lohn-, Material- und sonstigen Kostensteigerungen, bei Verbrauchern jedoch nur dann, wenn die Lieferungen später als vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen sind.
Es wird vermutet, dass die Höhe des angemessenen Ausgleichs der vorgenannten Kostensteigerungen der Differenz des bei Lieferung gültigen Listenpreises abzüglich des bei Vertragsschluss geltenden Listenpreises (jeweils abzüglich des ggf. vertraglich vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts) entspricht.
21.
Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten erst mit Eingang bei uns bzw. auf unserem Konto als erfolgt. Sofern der Kunde keine eindeutigen Zahlungsbestimmungen trifft, sind wir berechtigt, die Verrechnung der Zahlung nach unserem freien Ermessen vorzunehmen.
22.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller hierdurch anfallenden Kosten und Spesen angenommen. Überweisungen und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
23.
Sämtliche offenstehenden Forderungen werden fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät, er seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.
24.
Wir sind berechtigt, von Kaufleuten i. S. von Ziff. 7 vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 9 %-punkte über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
25.
Wir sind jederzeit berechtigt, Sicherheitsleistung entsprechend § 650f BGB zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, wenn der Kunde Rechnungen bei Fälligkeit nicht zahlt, jedenfalls aber bei Zahlungsverzug des Kunden weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.
26.
Der Kunde, welcher Kaufmann i.S.d. Ziffer 8 ist, kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Kunde, welcher Verbraucher ist, kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen sowie anderen projekt-/auftragsbezogenen Forderungen – insbesondere ggf. nach einem Widerruf einsetzenden Forderungen – aufrechnen. Aus der Annahme weiterer Aufträge kann ein Verzicht auf die vorstehende Regelung nicht abgeleitet werden.
27.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ausgeübt werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Minderungsrechten.
VI. Sicherungsrechte
28.
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Abnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund- bei Zahlungen durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung – unser Eigentum, auch wenn der Preis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
29.
Der Kunde hat die Liefergegenstände bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren.
30.
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände im üblichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verbinden, zu vermieten oder weiterzuveräußern, sofern die in den nachfolgenden Bestimmungen vorgesehenen Sicherungsrechte wirksam begründet werden.
31.
Der Kunde tritt bereits jetzt ohne besondere Abtretungserklärung zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher -auch künftig entstehender- Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, auch alle künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes des Materials mit Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
32a.
Werden Liefergegenstände oder die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile des Grundstücks eines Dritten und erwirbt der Kunde hierfür Forderungen, die er für seine Leistungen erhält, so tritt er bereits jetzt diese Ansprüche mit allen Nebenrechten mit Rang vor dem Rest an uns ab, und zwar in Höhe des Werts der betreffenden Liefergegenstände. Bei Vereinbarung eines Kontokorrents gilt Entsprechendes für die Saldoforderung. Wir nehmen diese Abtretung an.
32b.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung dürfen wir nur im Verwertungsfall widerrufen.
33.
Soweit von uns ausdrücklich gefordert, hat der in Verzug geratene Kunde seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen, uns die für die Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazu notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
34.
Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung verpflichtet, soweit der Wert der gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt. Der „Wert der Lieferung“ im Sinne der vorstehenden Vorschriften entspricht dem in der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Preis zuzüglich 10 %.
35.
Unsere vorstehend genannten Sicherungsrechte werden durch Teilzahlungen Dritter an den Kunden auf die abgetretenen Ansprüche, auch durch Zahlungen auf Abschlagsrechnungen, nicht berührt. Die Sicherungsrechte setzen sich an dem jeweiligen Restanspruch des Kunden nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen in voller Höhe fort.
36.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände darf der Kunde weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Etwaige Pfändungen, die auf Betreiben Dritter durchgeführt werden, sind unverzüglich mitzuteilen.
VII. Sachmängel, Schadensersatz
37.
Im Übrigen besteht in Verträgen an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist das Recht zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung sowie zum Rücktritt vom Vertrag nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
38.
Werden von Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
39.
Technisch erforderliche Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar.
40.
Muster oder Proben sowie Angaben in Katalogen, Preislisten und technischen Merkblättern gelten nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern nur als unverbindliche Ansichtsstücke bzw. Beschreibungen.
41.
Soll der Liefergegenstand auf bauseits erstellten Fundamenten oder Grundplatten aufgestellt werden, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die bauseits erstellten Anlagen bei Lieferung ordnungsgemäß aufnahmebereit sind. Soweit dies nicht der Fall ist, ist das weitere Vorgehen zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Die uns hierdurch entstehenden Mehrbelastungen sind vom Kunden zu tragen.
42.
Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Sachmängelverjährungsfrist zu erfolgen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Sachmängelverjährungsfrist zu melden und schriftlich geltend zu machen.
Bei Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge gilt die Ware im Rechtsverkehr mit Kaufleuten als genehmigt und ist als vertragsgemäß anzusehen.
43.
Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen und soweit gewünscht beseitigen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen. In Verträgen an denen ein Verbraucher beteiligt ist kann nach Wahl des Verbrauchers Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt werden.
44.
Uns ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. nachstehender Ziffern 45 bis 50 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
45.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Abnehmers oder den vereinbarten Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspräche seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
46.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt ferner die vorstehende Ziffer entsprechend.
47.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im folgenden Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. In Verträgen an denen keine Verbraucher beteiligt sind, setzt die Geltendmachung von Mängelansprüchen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
48.
Vorstehende Regelung gilt auch für Schadensersatzansprüche auf Grund von Sachmängeln.
49.
Weitergehende oder andere Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.
50.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB Rückgriffsanspruch und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
51.
Vorstehende Bedingungen unter VII gelten entsprechend bei Rechtsmängeln.
VIII. Montage und Reparaturarbeiten
52.
Für Montage- und Reparaturarbeiten gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Abschnitts.
53.
Alle Montage und Reparaturarbeiten werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, wobei notwendige und zweckmäßige Abweichungen vom Auftrag vorbehalten bleiben, soweit diese die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen. Zur Beauftragung von Spezialwerkstätten mit Spezialarbeiten sind wir ebenso berechtigt, wie zum Einsatz von sonstigen Subunternehmern. Maschinen und Aggregate werden mit im Lieferzeitpunkt berufsgenossenschaftlich geforderten Schutzvorrichtungen versehen, elektrotechnisches Material entspricht den im Lieferzeitpunkt geltenden VDE-Bestimmungen.
54.
Ausgebaute und ersetzte Teile gehen entschädigungslos in unser Eigentum über.
55.
Die uns ggf. zum Einbau oder zur Reparatur von Kühlanlagen übergebenen Fahrzeuge müssen fahrtüchtig sein. Wir sind berechtigt, zur Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten.
56.
Bei Arbeiten außerhalb unseres Betriebsgeländes hat der Kunde auf seine Kosten die Arbeitsstelle zu Gunsten unseres Personals und Dritter abzusichern. Nebenarbeiten, wie etwa Schaffung von Einbringöffnungen, Maurer-, Installations- und Elektroarbeiten u. ä. sind vom Kunden auf seine Kosten vor Beginn unserer Arbeiten durchzuführen.
57.
Der Kunde erkennt an, dass die von uns gelieferten Teile nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeuges oder Gebäudes werden, sondern von diesen ohne Beschädigung und Veränderung wieder getrennt werden können.
58.
Uns steht wegen unserer Forderung aus Reparaturaufträgen ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann bei Verträgen mit Unternehmern auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
IX. Beratung
59.
Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages. Auch durch die Übergabe von Merkblättern oder technischen Anweisungen entsteht kein Beratungsverhältnis.
60.
Erfolgen ausnahmsweise doch Beratungen, setzen wir voraus, dass der Kunde über die branchenüblichen Grundkenntnisse verfügt.
61.
Beratungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der vom Abnehmer erteilten Informationen. Zur Überprüfung dieser Informationen (sowie zur eigenen Ermittlung) sind wir nicht verpflichtet.
62.
Wir haften aus einer durchgeführten Beratung nur, wenn diese schriftlich erfolgt ist und anschließend unsere eigenen Produkte/Liefergegenstände zur Anwendung gekommen sind.
63.
Sofern unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Personen Einweisungen in die Verarbeitung oder Bedienung des Liefergegenstandes vornehmen oder bei Störungen im Zuge der Verarbeitung oder Bedienung Hilfestellung leisten, so bezieht sich diese Tätigkeit – sofern nichts anderes vereinbart wird – allein auf die allgemeine Verarbeitung oder Bedienung der Liefergegenstände sowie die Überprüfung der von uns vertriebenen Produkte. Eine Haftung für die Verarbeitung und die ordnungsgemäße Herstellung des Endproduktes durch den Kunden wird damit nicht begründet. Für den Umfang der Haftung und die Verjährung gelten die unter VII. dieser AGB enthaltenen Regelungen entsprechend.
X. Datenschutz
64.
Wir erheben, speichern und nutzen personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Bankverbindung)des Kunden und/oder der Ansprechpartner beim Kunden zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehungen einschließlich der Bearbeitung von Reklamationen und etwaigen Rückabwicklungen. Die Verarbeitung dieser Daten ist für diese Zwecke erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der Informationen ist die Vertragsdurchführung nicht möglich.
65.
Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen.
66.
Folgende Rechtsbehelfe stehen dem Kunden als natürliche Person im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung: das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
67.
Zur Geltendmachung der vorstehenden Rechtsbehelfe und bei Fragen zur Verarbeitung ist unser Datenschutzbeauftragte unter unserer Postanschrift und unter der E-Mail-Adresse: datenschutz@heifo.de zu erreichen. Weitere Informationen zum Schutz der uns vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten sind unter der Internetadresse: https://www.heifo.de/diverses/datenschutzbeiheifo/ abrufbar.
XI. Anwendbares Recht und Vertragssprache
68.
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
69.
Bei allen Schriftstücken gilt die deutsche Fassung als verbindlich.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
70.
Erfüllungsort für die Lieferung des Vertragsgegenstandes ist Osnabrück.
71.
Ist der Abnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Lieferantin in Osnabrück. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Die Lieferantin ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Abnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
72.
Osnabrück ist ebenfalls Gerichtsstand, wenn der Abnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XIII. Widerrufsrecht für Verbraucher
73.
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, auf die nachfolgende Widerrufsbelehrung wird verwiesen. In Ziff. 74 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen
- Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
- Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
- Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
- Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
- Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
- notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 BGB gewahrt sind.
74.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
An
Firma HEIFO Kältetechnik GmbH
Hannoversche Straße 49
49084 Osnabrück
Telefon: 0541/5843-0
Telefax: 0541/5843-213
E-Mail: info@heifo-kaelte.de:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
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